Datenschutz und Datensicherheit in der Schule
Folgende Themen gilt es im Unterricht zu behandeln:
Quelle: http://www.lehrer-online.de/it-sicherheit-unterricht.php?sid=98549388733212184824265206535250
• Schutz der Privatsphäre
• Schutz des eigenen PCs
• Phishing ( wenn mit gefälschten E-Mails vertrauliche Daten herausgelockt werden)
• Meinungsfreiheit contra Persönlichkeitsrecht
• Sicherheit von Passwörtern
• E-Mail Kommunikation und Verschlüsselung
• Viren, Würmer, Trojaner
• Online-Auktionen, Online-Einkauf, Online-Banking
• Glaubwürdigkeit von Informationen
Beispiel: Chat im Unterricht
Medienkompetenz
Quelle: http://www.lehrer-online.de/chat-im-grundschulunterricht.php?sid=98549388733212184824265206524130
- ihre Fertigkeiten beim Schreiben mit der Tastatur verbessern.
- lernen, Internetseiten gezielt aufzurufen (Eingabe einer URL, Navigation, Hyperlinks, Eingabe von Log-in-Daten).
- das Prinzip des Chat kennen lernen.
- Sicherheitsaspekte beachten (Schutz persönlicher Daten/der eigenen Persönlichkeit).
- Regeln der "Netiquette" beachten (respektieren der Persönlichkeit anderer).
Quelle: http://www.lehrer-online.de/402705.php?sid=98549388733212184824265206524230
- Auch in den geschützten Chats sollten die Kinder Nicknames verwenden.
- Kinder müssen über mögliche Gefahren beim Chatten Bescheid wissen.
- Verhaltensweisen und Höflichkeitsregeln (Netiquette, in diesem Fall "Chatiquette") sollten vorher besprochen werden.
- Konsequenzen bei Verstößen müssen klar geregelt sein.
- Nach einer kurzen freien Phase soll, der Chat für die Aufgaben genutzt werden.
- Die Dauer des Chats sollte klar begrenzt sein
Quelle: http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/301571-301575-1-faq_aufsichtspflichtverteilung.pdf
„Grundsätzlich obliegt die Aufsicht über das Geschehen innerhalb der Schule der Schulleitung. Diese kann solche Aufsichtsaufgaben aber an Lehrkräfte oder Außenstehende (zum Beispiel Eltern) übertragen. Im Rahmen des Interneteinsatzes in Unterrichtseinheiten obliegt die Aufsicht den Fach- beziehungsweise Klassenlehrkräften.“
„Die Aufsichtsperson hat Schaden von den Schülerinnen und Schülern abzuwenden und darüber zu wachen, dass auch die Schülerinnen und Schüler keine Schäden verursachen und insbesondere keine Straftaten begehen.“
„Ob eine Übertragung der Pflichten auf Schülerinnen und Schüler möglich ist, erscheint fraglich. In diesem Falle wird die Aufsicht nämlich einer Person übertragen, für die selbst eine Aufsichtspflicht besteht. Die Verpflichtung von (insbesondere älteren) Schülerinnen und Schülern kann daher allenfalls eine anderweitig organisierte Aufsicht ergänzen, nicht aber ersetzen.“
„Im Hinblick auf die Aufsicht über die Computernutzung während der Freistunden in einer Schulbibliothek ist zum Beispiel denkbar, dass volljährige Schülerinnen und Schüler unter der Anleitung und Aufsicht einer Lehrkraft das Nutzungsverhalten von Mitschülerinnen und Mitschülern überwachen. Hier konzentriert sich die Kontrolle der Lehrkräfte auf die Gewähr-leistung einer effektiven Kontrolle durch sorgsam ausgewählte Schülerinnen und Schüler. Die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler sollte durch die Installation von Filterprogrammen und unangemeldete Kontrollen durch Lehrkräfte ergänzt werden.“