Sonntag, 24. Mai 2009
Diskussion über die Erwartungen (Maschendraht- Community und ZUM-Unity)
Was erwartet Ihr von den Communities?
Mittwoch, 20. Mai 2009
Erwartungen an Lehrer - Communitys
Folgende Erwartungen stellen wir an Lehrer - Communitys:
1) einfache Anmeldung und Navigation
2) guter Überblick über die verschiedenen Themen
3) informative Foren/Beiträge je nach Ausrichtung (z. B. Didaktik bei ZUM-Unity)
4) interessante Foren/Beiträge für Fragen und Denkanstöße
5) Interkommunikation in den Foren (Response/Feedback)
6) gegenseitige Unterstützung bei Fragen, v.a. für Neulinge oder medientechnisch Unbegabtere
7) gegenseitiger Austausch von Erfahrungen (z.B. im Umgang mit "schwierigeren Fällen")
8) weiterführende Links
1) einfache Anmeldung und Navigation
2) guter Überblick über die verschiedenen Themen
3) informative Foren/Beiträge je nach Ausrichtung (z. B. Didaktik bei ZUM-Unity)
4) interessante Foren/Beiträge für Fragen und Denkanstöße
5) Interkommunikation in den Foren (Response/Feedback)
6) gegenseitige Unterstützung bei Fragen, v.a. für Neulinge oder medientechnisch Unbegabtere
7) gegenseitiger Austausch von Erfahrungen (z.B. im Umgang mit "schwierigeren Fällen")
8) weiterführende Links
Montag, 18. Mai 2009
Datenschutz und Datensicherheit in der Schule mit Fallbeispiel Chat
Merkblatt für (zukünftige) Lehrkräfte
Datenschutz und Datensicherheit in der Schule
Folgende Themen gilt es im Unterricht zu behandeln:
Quelle: http://www.lehrer-online.de/it-sicherheit-unterricht.php?sid=98549388733212184824265206535250
• Schutz der Privatsphäre
• Schutz des eigenen PCs
• Phishing ( wenn mit gefälschten E-Mails vertrauliche Daten herausgelockt werden)
• Meinungsfreiheit contra Persönlichkeitsrecht
• Sicherheit von Passwörtern
• E-Mail Kommunikation und Verschlüsselung
• Viren, Würmer, Trojaner
• Online-Auktionen, Online-Einkauf, Online-Banking
• Glaubwürdigkeit von Informationen
Beispiel: Chat im Unterricht
Medienkompetenz
Quelle: http://www.lehrer-online.de/chat-im-grundschulunterricht.php?sid=98549388733212184824265206524130
Quelle: http://www.lehrer-online.de/402705.php?sid=98549388733212184824265206524230
Quelle: http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/301571-301575-1-faq_aufsichtspflichtverteilung.pdf
„Grundsätzlich obliegt die Aufsicht über das Geschehen innerhalb der Schule der Schulleitung. Diese kann solche Aufsichtsaufgaben aber an Lehrkräfte oder Außenstehende (zum Beispiel Eltern) übertragen. Im Rahmen des Interneteinsatzes in Unterrichtseinheiten obliegt die Aufsicht den Fach- beziehungsweise Klassenlehrkräften.“
„Die Aufsichtsperson hat Schaden von den Schülerinnen und Schülern abzuwenden und darüber zu wachen, dass auch die Schülerinnen und Schüler keine Schäden verursachen und insbesondere keine Straftaten begehen.“
„Ob eine Übertragung der Pflichten auf Schülerinnen und Schüler möglich ist, erscheint fraglich. In diesem Falle wird die Aufsicht nämlich einer Person übertragen, für die selbst eine Aufsichtspflicht besteht. Die Verpflichtung von (insbesondere älteren) Schülerinnen und Schülern kann daher allenfalls eine anderweitig organisierte Aufsicht ergänzen, nicht aber ersetzen.“
„Im Hinblick auf die Aufsicht über die Computernutzung während der Freistunden in einer Schulbibliothek ist zum Beispiel denkbar, dass volljährige Schülerinnen und Schüler unter der Anleitung und Aufsicht einer Lehrkraft das Nutzungsverhalten von Mitschülerinnen und Mitschülern überwachen. Hier konzentriert sich die Kontrolle der Lehrkräfte auf die Gewähr-leistung einer effektiven Kontrolle durch sorgsam ausgewählte Schülerinnen und Schüler. Die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler sollte durch die Installation von Filterprogrammen und unangemeldete Kontrollen durch Lehrkräfte ergänzt werden.“
Datenschutz und Datensicherheit in der Schule
Folgende Themen gilt es im Unterricht zu behandeln:
Quelle: http://www.lehrer-online.de/it-sicherheit-unterricht.php?sid=98549388733212184824265206535250
• Schutz der Privatsphäre
• Schutz des eigenen PCs
• Phishing ( wenn mit gefälschten E-Mails vertrauliche Daten herausgelockt werden)
• Meinungsfreiheit contra Persönlichkeitsrecht
• Sicherheit von Passwörtern
• E-Mail Kommunikation und Verschlüsselung
• Viren, Würmer, Trojaner
• Online-Auktionen, Online-Einkauf, Online-Banking
• Glaubwürdigkeit von Informationen
Beispiel: Chat im Unterricht
Medienkompetenz
Quelle: http://www.lehrer-online.de/chat-im-grundschulunterricht.php?sid=98549388733212184824265206524130
- ihre Fertigkeiten beim Schreiben mit der Tastatur verbessern.
- lernen, Internetseiten gezielt aufzurufen (Eingabe einer URL, Navigation, Hyperlinks, Eingabe von Log-in-Daten).
- das Prinzip des Chat kennen lernen.
- Sicherheitsaspekte beachten (Schutz persönlicher Daten/der eigenen Persönlichkeit).
- Regeln der "Netiquette" beachten (respektieren der Persönlichkeit anderer).
Quelle: http://www.lehrer-online.de/402705.php?sid=98549388733212184824265206524230
- Auch in den geschützten Chats sollten die Kinder Nicknames verwenden.
- Kinder müssen über mögliche Gefahren beim Chatten Bescheid wissen.
- Verhaltensweisen und Höflichkeitsregeln (Netiquette, in diesem Fall "Chatiquette") sollten vorher besprochen werden.
- Konsequenzen bei Verstößen müssen klar geregelt sein.
- Nach einer kurzen freien Phase soll, der Chat für die Aufgaben genutzt werden.
- Die Dauer des Chats sollte klar begrenzt sein
Quelle: http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/301571-301575-1-faq_aufsichtspflichtverteilung.pdf
„Grundsätzlich obliegt die Aufsicht über das Geschehen innerhalb der Schule der Schulleitung. Diese kann solche Aufsichtsaufgaben aber an Lehrkräfte oder Außenstehende (zum Beispiel Eltern) übertragen. Im Rahmen des Interneteinsatzes in Unterrichtseinheiten obliegt die Aufsicht den Fach- beziehungsweise Klassenlehrkräften.“
„Die Aufsichtsperson hat Schaden von den Schülerinnen und Schülern abzuwenden und darüber zu wachen, dass auch die Schülerinnen und Schüler keine Schäden verursachen und insbesondere keine Straftaten begehen.“
„Ob eine Übertragung der Pflichten auf Schülerinnen und Schüler möglich ist, erscheint fraglich. In diesem Falle wird die Aufsicht nämlich einer Person übertragen, für die selbst eine Aufsichtspflicht besteht. Die Verpflichtung von (insbesondere älteren) Schülerinnen und Schülern kann daher allenfalls eine anderweitig organisierte Aufsicht ergänzen, nicht aber ersetzen.“
„Im Hinblick auf die Aufsicht über die Computernutzung während der Freistunden in einer Schulbibliothek ist zum Beispiel denkbar, dass volljährige Schülerinnen und Schüler unter der Anleitung und Aufsicht einer Lehrkraft das Nutzungsverhalten von Mitschülerinnen und Mitschülern überwachen. Hier konzentriert sich die Kontrolle der Lehrkräfte auf die Gewähr-leistung einer effektiven Kontrolle durch sorgsam ausgewählte Schülerinnen und Schüler. Die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler sollte durch die Installation von Filterprogrammen und unangemeldete Kontrollen durch Lehrkräfte ergänzt werden.“
Sonntag, 17. Mai 2009
Merkzettel für Schüler zum Thema " Urheberrecht"
Bitte beachtet während eurer Arbeit im Blog und vor allem beim Verfassen von Artikeln folgende rechtliche Regelungen!
Allgemein gilt für das Urheberrecht:
Laut § 2 des Urheberrechtgesetzes können folgende Werke geschützt werden:
- Sprachwerke
- Werke der Musik
- pantomimische Werke
- Werke der bildenden Künste
- Lichtbildwerke
- Filmwerke
- Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art
Nur der Urheber (=Schöpfer eines Werkes) darf sein Werk:
- vervielfältigen
- verbreiten
- ausstellen
- vorführen
- veröffentlichen (lassen)
- öffentlich wieder geben lassen
Fazit:
Man darf ...
- zum privaten und sonstigen eigenem Gebrauch vervielfältigen
aber: nur einzelne Vervielfältigungen, die nicht zu Erwerbszwecken dienen
-zitieren, aber Quellenangaben nicht vergessen
Achtung: Zitat sollte Umfang eines Zitats haben
-eine Privatkopie erstellen, aber nur wenn kein Kopierschutz vorliegt, welcher umgangen (geknackt) werden muss => das ist illegal!
Urheberrecht im Internet
Hier gilt speziell, neben dem bereits Genanntem:
- die Nutzungsrechte an Bildern, Texten oder Grafiken müssen beachtet werden (im Impressum einer Internetseite findet man, wer für welche Inhalte verantwortlich ist)
- die Webseitengestaltung ist normalerweise nicht schutzfähig
- das Kopieren von Internetseiten ist nicht erlaubt
- Bilder auf denen Personen zu erkennen sind, sind erst nach deren Erlaubnis öffentlich zu machen
- in Internettauchbörsen sind Upload und Download von urheberrechtlich geschützten Werken illegal
- Internetprovider sind bei Urheberrechtsverletzungen verpflichtet, mitzuteilen, welcher Nutzer hinter einer IP- Adresse steckt
Allgemein gilt für das Urheberrecht:
Laut § 2 des Urheberrechtgesetzes können folgende Werke geschützt werden:
- Sprachwerke
- Werke der Musik
- pantomimische Werke
- Werke der bildenden Künste
- Lichtbildwerke
- Filmwerke
- Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art
Nur der Urheber (=Schöpfer eines Werkes) darf sein Werk:
- vervielfältigen
- verbreiten
- ausstellen
- vorführen
- veröffentlichen (lassen)
- öffentlich wieder geben lassen
Fazit:
Man darf ...
- zum privaten und sonstigen eigenem Gebrauch vervielfältigen
aber: nur einzelne Vervielfältigungen, die nicht zu Erwerbszwecken dienen
-zitieren, aber Quellenangaben nicht vergessen
Achtung: Zitat sollte Umfang eines Zitats haben
-eine Privatkopie erstellen, aber nur wenn kein Kopierschutz vorliegt, welcher umgangen (geknackt) werden muss => das ist illegal!
Urheberrecht im Internet
Hier gilt speziell, neben dem bereits Genanntem:
- die Nutzungsrechte an Bildern, Texten oder Grafiken müssen beachtet werden (im Impressum einer Internetseite findet man, wer für welche Inhalte verantwortlich ist)
- die Webseitengestaltung ist normalerweise nicht schutzfähig
- das Kopieren von Internetseiten ist nicht erlaubt
- Bilder auf denen Personen zu erkennen sind, sind erst nach deren Erlaubnis öffentlich zu machen
- in Internettauchbörsen sind Upload und Download von urheberrechtlich geschützten Werken illegal
- Internetprovider sind bei Urheberrechtsverletzungen verpflichtet, mitzuteilen, welcher Nutzer hinter einer IP- Adresse steckt
Freitag, 15. Mai 2009
Donnerstag, 14. Mai 2009
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